Besondere Lernleistungen

Jugend musiziert-Ergebnisse im Abitur in Schleswig-Holstein


Wie kannst du mit Jugend musiziert deine Abiturnote verbessern?
Jugend musiziert-Leistungen auf der Landesebene können in das Schleswig-Holsteinische Abitur eingebracht werden!
Unter „Block I“ als einer der 36 einzubringenden Kurse oder als fünftes Prüfungsfach kann auch eine besondere Lernleistung eingebracht werden (vgl. § 18 OAPVO).
„Sie besteht aus einer schriftlichen Dokumentation, gegebenenfalls einem (künstlerischen Produkt) und einer Präsentation im Kolloquium.“ (Fachanforderungen Musik 6.4, Kiel, Juli 2015) Unter den 'Aufgabenarten' findet sich ein Beitrag im Landeswettbewerb Jugend musiziert mit einem schriftlichen Reflektionsteil.
„Die besondere Lernleistung ist eine Einzelprüfung, die im zeitlichen Rahmen von höchstens einem Kalenderjahr innerhalb der Qualifikationsphase erarbeitet wird“
„Als besondere Lernleistung kann ein Beitrag im Landeswettbewerb Jugend musiziert, verbunden mit einer darauf bezogenen schriftlichen Dokumentation eingebracht werden. Die schriftliche Dokumentation umfasst ca. 10 Seiten.
Der produktive Teil kann [als Solowertung oder] im Rahmen eines Gruppenspiels bis hin zu einem Quartett erbracht werden. Dies gilt jedoch nicht für Leistungen als Begleiter beziehungsweise Begleiterin.[...] Die Umrechnung der Wertungspunkte des Wettbewerbs in Notenpunkte erfolgt nach einer Umrechnungstabelle (siehe Anhang). Das Kolloquium gründet auf dem Wertungsspiel und der schriftlichen Dokumentation […] Die Teilnoten [Wertungsspiel+Dokumentation+Kolloquium] werden protokolliert, die Gesamtnote wird in freier Gewichtung ermittelt.“ (vgl. Fachanforderungen).

Und so gehst du vor:
Was es bedeutet, mit viel Aufwand eine hervorragende Leistung zu erzielen, hast du beim Wettbewerb Jugend musiziert erlebt. Die intensive theoretische Beschäftigung mit deinen Jumu-Stücken oder mit eventuellen Problemen deines Musizierens anhand von Literatur kann auch viel Freude bringen! Bedenke jedoch, dass auch eine nur 10-seitige Dokumentation und die Vorbereitung einer Präsentation für das Kolloquium eine Menge Arbeit macht. Wenn du im Regionalwettbewerb hervorragend abgeschnitten hast, berechnest du überschlägig deine Abitur-Durchschnittsnote mit und ohne besondere Lernleistung. Vielleicht willst du auch nur deine musikalischen Erfolge im Abiturzeugnis stehen haben? Besprich dich mit deiner Klassenleiterin oder deinem Klassenleiter und suche dir eine Musik-Lehrkraft an deiner Schule, die deine Arbeit betreuen wird. Auch ohne Musikunterricht in der Oberstufe kannst du eine Jugend musiziert-Leistung einbringen.


Kläre mit der betreuenden Lehrkraft und der Oberstufenleitung folgendes vorab:
Wie setzt die Schule die Gewichtung der Teilleistungen (Wertungsspiel : Dokumentation : Kolloquium) fest?
Kannst du von der besonderen Lernleistung zurücktreten, wenn du im Wertungsspiel weniger Punkte als erwartet erreicht hast?
Schaffst du es terminlich, wenn du schon in Q2 bist? Rechne mit einer Bearbeitungszeit für die Dokumentation von mindestens 2 Monaten, weiteren 2-5 Wochen bis zum Kolloquium, das spätestens bis zur Bekanntgabe der schriftlichen Noten der Abiturprüfung stattfinden muss.
Darf oder möchte deine Instrumentallehrkraft zum Bewertungsausschuss hinzugezogen werden (vgl. OAVPO §18 (4), Satz 2 sinngemäß)?
Bei der Benotung des „produktiven Teils“ ist die Schule an die Umrechnungstabelle im Anhang der Fachanforderungen gebunden, sie übernimmt also die Wertung von JuMu. Frage deine betreuende Lehrkraft, ob sie dennoch das Wertungsspiel beim Landeswettbewerb anhören will und teile ihr ggf. den Termin mit.

Ansonsten meldest du der Schule nach dem LW unter Vorlage der Urkunde deine JuMu-Punkte und besprichst mit der
betreuenden Musik-Lehrkraft das Thema und den Abgabetermin für die Dokumentation.
Genauere Informationen gibt es in erster Linie beim Oberstufenleiter der Schule oder bei einer Musik-Lehrkraft. Beratung bietet auch der Landesausschuss Schleswig-Holstein Jugend musiziert.